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Präventionskonzept

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Verein Zukunft Schlaining hat für die Veranstaltungen des KLANGfühlings ein COVID-19 Präventionskonzept erstellt, das vor Ort bei allen Veranstaltungen unter der Leitung eines COVID-19 Beauftragten zur Durchführung gelangt und zu unser aller größtmöglichen Sicherheit beitragen wird.

Bitte beachten Sie während des Besuchs des KLANGfühlings daher folgende wichtige Bestimmungen, die aufgrund der COVID-19-Öffnungsverordnung der österreichischen Bundesregierung gelten:

 

ZUTRITTSERLAUBNIS:

  • EINTRITTSTESTS oder
  • IMPFNACHWEIS (3G-Regel)

 

Der Zutritt bei allen Veranstaltungen ist nur mit einem Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der Verordnung möglich.

Als Nachweis gilt:
  1. Ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.
  2. Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf.
  3. Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.
  4. Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
  5. Ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
    a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
    b) Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
    c) Impfung nach einer Infektion, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf.
  6. Ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde.
  7. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

HYGIENEREGELN

  • Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wird dringend ersucht, aus Rücksicht auf die Mitmenschen vom Besuch der Veranstaltung Abstand zu nehmen.
  • Beim Zutritt auf das Gelände ist die Einhaltung eines 1-Meter-Abstandes gegenüber Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben oder einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, verpflichtend.
  • Die Festivalgäste sind angehalten, auf regelmäßige Handhygiene zu achten.
  • Der Verein Zukunft Schlaining behält sich das Recht vor, BesucherInnen, die über keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der Verordnung verfügen oder Symptome aufweisen, den Zugang zur Veranstaltung zu untersagen bzw. Personen mit Krankheitssymptomen vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.

PAUSE und BEWIRTUNG

In der Pause bieten wir unseren Gästen wie gewohnt regionale Spezialitäten an. Diese werden ausnahmslos von MitarbeiterInnen ausgegeben.

HINWEISE

Um die Besucherströme beim Zutritt auf das Festivalgelände reibungslos gestalten zu können ersuchen wir Sie:
– Kommen Sie bitte rechtzeitig zu Ihrem Besuch der Veranstaltung.
– Halten Sie bitte Ihre Eintrittskarten, einen amtlichen Lichtbildausweis und Ihre notwendigen Nachweise einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der Verordnung bereit.

Verein Zukunft Schlaining, c/o KLANGfrühling Stadtschlaining, Baumkircher Gasse 1, 7461 Stadtschlaining

Telefon: +43 3355 2201-30,
E-Mail: info@stadtschlaining.bgld.gv.at
Web: opus.klangfruehling.at
ZVR: 402669630